Mit seinem gestrigen Urteil hat das BGH wohl das Ende der freien
Internetzugänge (Hotspots) in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten,
Hotels etc. eingeläutet.
Das Urteil besagt das jeder Betreiber eines WLan-Netzes dieses vor
unbefugtem Zugriff sichern muss. Dies muss keine High-End Sicherung
sein, unterläßt er es aber ist er in der Haftung bei Datenmißbrauch.
Dies dürfte die Hotspot-Betreiber vor ein unüberwindliches Verwaltungsproblem
stellen; in Praxi ist es undurchführbar.
Zumindest diejenigen die ihr WLanfähiges Laptop grade aus diesem Grunde
erworben haben dürften bald in die Röhre schauen.
_________________
