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 Das Jugendschutzgesetz schlägt zu

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WhiteCat



Weiblich
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BeitragThema: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Di 30 Nov 2010 - 17:43

Nach einer Neuerung im Jugendschutzgesetz müssen ab dem 01.01. alle Webseiten mit einer Altersbeschränkung gekennzeichnet werden. Ich finde gerade nicht den betreffenden Text, aber hier mal ein paar Links mit Kommentaren:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Updates-1144566.html

http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/3/

d.h. es betrifft auch die Mausefalle!!!

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Babs



Weiblich
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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Di 30 Nov 2010 - 17:56

Ist doch kein Problem. Wir sind alle über 18 , also wird es dann eine ab 18 Mausefalle Very Happy
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WhiteCat



Weiblich
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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Di 30 Nov 2010 - 18:01

Ja aber anscheinend muss jeder einzelne Beitrag entsprechend gekennzeichnet werden. Ich weiß nur noch nicht genau, was mit Beiträgen ist, die nur den Mitgliedern zugängig sind (also nur zu lesen sind, wenn man eingeloggt ist), vielleicht reicht es dann ja auch, das man nur Mitglieder über 18 zulässt.

Außerdem muss ein Jugenschutzbeauftragter im Impressum genannt werden.

Aber ich bin gerade am Schwitzen was wir mit unseren Firmen-Webseiten machen. Wo muss da nun was überall hin?? Ist einfach nur zum weinen
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Sunny
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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Di 30 Nov 2010 - 20:02

Also ist das ganze ausweislich noch recht unausgegoren. Weder technische Mittel
noch eine mögliche Anwendung sind klar. Vor Mitte 2011 wir da auch nichts
konkretes erwartet.
Weiterhin bezieht sich die Geschichte ja im Kern um den Umgang mit Telemedien.
Ich sehe jetzt nicht wo so etwas in der Mousefalle angeboten wird.

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Kasimir



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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Di 30 Nov 2010 - 21:37

Wie Sunny schon schreibt ist das alles noch recht unausgegoren. Thomas Stadler, Fachanwalt für IT- Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz, befasst sich in seinem Blog ausführlich mit diesem Thema.

http://www.internet-law.de/labels/jmstv
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Planesia2



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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Mi 1 Dez 2010 - 10:05

http://www.newspoint.cc/artikel/Digital/Neues_Jugendschutzgesetz__Zensur_49578.html
http://spiele.t-online.de/biu-neues-jugendschutzgesetz-kein-fortschritt/id_14976422/index

Was der der freiwilligen Filmselbstkontrolle (FSK) schon nicht klappt (jedenfalls in meinen Augen, und da ganz speziell im TV, das wird wohl auch im www nicht klappen. Die Frage ist, ob der eigentliche Zweck wirklich der Jugendschutz ist, oder nicht vielleicht doch der, Ansätze für eine Kontrolle des www. zu suchen... thinking
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Beautiful-Memories



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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Mi 1 Dez 2010 - 13:48

Ich bin ganz eine Meinung mit Planesia.....................ob nun auf jeder Seite geschrieben steht ab zb 16 wer will es kontrollieren ob Kids die 15 sind die Seiten schon anschauen.............da haben sie wahrschenlich wieder nur zur haelfte gedacht
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Compumouse
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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Mi 1 Dez 2010 - 15:02

Erst mal danke für eure Beiträge und Links zum Thema. Ich habe das erst heute mitbekommen, nachdem ich in unserer Online-Zeitung 'geblättert' habe. Ich denke es wird schon Auswirkungen auf die Mousefalle haben. Nur wie ich das handeln soll, weiß ich noch nicht. Ich muss am Wochenende mal auf den Seiten des Forumsbetreiber nachlesen. Unsere Zeitung schrieb heute:

Ab wann gilt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)?

Die Einführung der Novellierung ist für den 1. Januar 2011 geplant und hat bereits die Parlamente der meisten Bundesländer passiert. Den JMStV in seiner alten Form gibt es bereits seit 2003.

Wen betrifft der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)?

Sämtliche Seitenbetreiber im Internet: Blogs, Foren, Wikis, Hobby-Seiten etc. Eine Ausnahme bilden die Internet-Angebote von Massenmedien.

Welche Altersstufen gibt es?

Grundsätzlich die, die es auch bei Filmen gibt: FSK 0, FSK 6, FSK 12, FSK 16, FSK 18. Internetseiten müssen jedoch nur gekennzeichnet werden, wenn sie Inhalte anbieten, die erst ab 16 oder 18 sind.

Wie läuft die FSK-Kennzeichnung der Internetseiten?

Der genaue Ablauf steht noch nicht fest. Der Gesetzgeber wollte sämtliche Institutionen beteiligen, die damit etwas zu tun haben. Am Freitag dieser Woche soll eine Entscheidung fallen. Wie es aussieht, müssen Seitenbetreiber selbst feststellen, ab welchem Alter ihre Seite frei sein soll. Helfen wird ein Programm, in dem dem Nutzer sehr konkrete Fragen gestellt werden zum Inhalt seiner Seite. Darauf wird automatisch eine Datei ausgespuckt, die auf die betroffene Seite gehoben werden muss.

Gibt es Alternativen?

Ja. Man kann die Seiten per "Sendezeit"-Beschränkung tagsüber offline stellen oder technische Zugangssperren wie eine Ausweiskontrolle einführen.

Was passiert mit der Datei, die ich auf meine Seite hebe?

Die wird von - auch bereits bestehenden - Jugendschutzprogrammen ausgelesen. Die Programme installieren Eltern auf ihren PCs, damit Kinder im Netz gefahrlos surfen können. Dies war auch der Anlass für die Novellierung. Eine Vereinfachung des Schutzes vor Kindern. Bisher griffen solche Programme meist auf interne Listen zu, die jedoch nie vollständig sein konnten und auch nicht immer aktuell waren.

Muss ich meine Seite mit einem Banner oder FSK-Logo ausstatten?

Das ist noch nicht klar, sagt die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter). Banner könnten den gegenteiligen Effekt haben, nämlich die Kinder und Jugendlichen erst neugieirig machen. Wie es scheint, befürworten die Staatskanzleien Banner. Unternehmen lehnen dies jedoch ab. Der Grund: Kostbarer Platz für Werbeflächen könnte verloren gehen, auch das Design einer Seite könnte leiden.

Muss ich jede Unterseite nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) einzeln kennzeichnen?

Das kommt darauf an. Man kann auch der gesamten Seite eine Altersfreigabe geben, die muss dann aber die höchste sein. Bei vielschichtigen Seiten, die beispielsweise über Sport, Garten und Erotik berichtet, kann der Betreiber die einzelnen Rubriken auch getrennt indizieren.

Ändert sich für mich etwas als erwachsener Nutzer, der selbst keine Seite betreibt?

Nein.

Was passiert, wenn Seiten nicht gekennzeichnet sind?

Bei FSK 16 und 18 passiert eigentlich das gleiche wie bisher schon. Sollten Aufsichtsbehörden einen Verstoß feststellen, kann das zu Bußgeldern führen. Ins Gefängnis kann man nicht kommen. Oft wird beim ersten Verstoß aber nur abgemahnt. Bußgelder drohen auch, wenn absichtlich die Altersstufe falsch angegeben wurde. Seiten, die Inhalte für Menschen unter 16 Jahren anbieten, brauchen keine Kennzeichnungspflicht und auch keine Sendezeitbegrenzung.

Wie hoch können die Bußgelder ausfallen?

Das Gesetz nennt eine Höchstgrenze: 500.000 Euro. Der Betrag schockt, ist aber nur so hoch, weil er für alle Fälle gilt. Fernsehsender haben schon sechsstellige Beträge für Verstöße gezahlt. Die Bußgelder für private Webseiten-Betreiber könnten im Tausender-Bereich liegen.

Wenn ich meine Seite ändere, muss ich dann die Altersfreigabe ändern?

Gegebenenfalls ja.

Was zeichnet Jugendschutzprogramme aus?

Sie unterscheiden sich von Jugendschutzfiltern wie beispielsweise dem von Norton. Jugendschutzprogramme müssen staatlich anerkannt sein. Dabei wird es wohl kostenlose Software geben und auch die, die Geld kostet und wohl mehr Features bietet.

Droht eine Abmahnwelle?

Das ist nicht auszuschließen. Wettbewerber oder findige Anwälte könnten die Neuregelungen nutzen, um Webseiten-Betreiber im Internet abzumahnen und sie zu Unterlassungserklärungen zu zwingen.

Welche Folgen hätte eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Sie ist für den Abgemahnten vor allem mit Kosten verbunden. Betroffene müssen gegebenenfalls mit drei- oder vierstelligen Summen rechnen.

Also lustig finde ich das ganze nicht. Es wird einem immer schwerer gemacht ein ganz normales Forum zu betreiben. Wenn wir ohne Altersbegrenzung im Netz bleiben wollen, muss ich alle Themen die mit Sex zu tun haben, sowie all die sexistischen Bildchen, die ja so gerne gepostet werden, löschen.

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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Mi 1 Dez 2010 - 15:26

Für mich ist nur ein Kernsatz wichtig:

Seiten, die Inhalte für Menschen unter 16 Jahren anbieten, brauchen keine Kennzeichnungspflicht und auch keine Sendezeitbegrenzung.

Damit ist die Mousefalle absolut nicht betroffen.

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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Mi 1 Dez 2010 - 15:27

Das sehe ich anders, Sunny. Schau dir mal alle unsere Themen an und besonders Bildchen!!!

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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Mi 1 Dez 2010 - 15:57

Die "Bildchen" hier liegen weit unter dem, was man im Vormittags- bzw. Nachmittagsprogramm im TV sehen kann. Ich sehe da überhaupt keine Gefahr!
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Sunny
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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Mi 1 Dez 2010 - 20:42

Hier stimme ich Planesia zu. Ich wüsste nicht was wir hier haben was in die Rubrik fallen
würde. Da ist keine Musik, keine jugendgefährdende Schriften und keine Filme.

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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Mi 1 Dez 2010 - 21:30

Hier einmal die fachliche Meinung eines Betroffenen:

( Blogbetreiber Udo Vetter
Fachanwalt für Strafrecht
Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Düsseldorf)

"Blogger können leidlich gelassen bleiben"



http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/
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Compumouse
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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Do 2 Dez 2010 - 4:41

Danke für den Link, Kasimir gut . Das klingt schon wieder etwas anders. Ich werde mich mit diesem Thema wohl noch einige Zeit beschäftigen müssen. Wenn ich es richtig gelesen habe, brauchen wir aber auf jeden Fall einen Jugendschutzbeauftragten. Welch ein Schwachsinn scratch1 .

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BeitragThema: Re: Das Jugendschutzgesetz schlägt zu   Do 2 Dez 2010 - 12:12

Liebe Mouse, so richtig kann ich Deine Bedenken zum "JMStV" nicht nachvollziehen.

Wir reden hier über die Absicht des deutschen Gesetzgebers für Deutschland einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auf die Beine zu stellen. Dieser gilt in Deutschland für im Lande befindliche Seiten. Die Seite "http://www.mousefalle.net/" liegt auf einem US Server und Du als Mousefallenbetreiber bist nur dem Forenbetreiber gegenüber verantwortlich, Du hast hier ja nicht einmal eine Pflicht zum Impressum.



Fragen zum eventuellem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird Dir wohl der Forenanbieter beantworten müssen.

Ach so, Deutschland kann nicht das Internet reglementieren.


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