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 Ab wann Notwehr

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WhiteCat



Weiblich
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BeitragThema: Ab wann Notwehr   Mi 8 Feb 2012 - 12:23

Meine Mutter rief mich gerade an und erzählte, das gestern bei ihr jemand einbrechen wollte. Bei - also Vater und Mutter - waren zu Hause, als es klingelte und jemand durch irgendeinen Vorwand in die Wohnung wollte. Mein Vater (schwerhörig) und meine Mutter (gehbehindert) hatten jede Menge zutun um diesen Typen wieder aus der Wohnung zu bekommen (nachdem sie die Tür geöffnet hatten). Dabei hat Vater unter anderem auch die Krücke meiner Mutter eingesetzt. Glücklicherweise holte ein Nachbar dann die Polizei.

Kaum waren die Polizisten da, schon beschwerte sich der Typ, das mein Vater die Krücke benutzt hatte. Glücklicher weise hat der Typ dabei wohl nichts sichtbares abbekommen wogegen mein Vater wohl einige blaue Flecke aufweisen konnte. Die Polizei hat dann nach eingehender Befragung - wobei sie Vaters Einsatz mit der Krücke wohl eher herunterspielten - nichts weiter eingetragen und somit kommt da auch nichts mehr nach. Aber das wirft bei mir doch die Frage auf was das Ganze denn soll? Ich meine sind Rentner denn jetzt selbst schuld, wenn sie beide zu hause sind und jemanden die Tür öffnen? Darf man den Typen, der da ungerechtfertigter Weise in die Wohnung eindringt nur höflich bitten, sich wieder hinauszubegeben?

Welche Möglichkeiten hat man denn, wenn sich irgendjemand ungebeten Zutritt verschafft? Wie bekomm ich den Menschen wieder hinaus, ohne in Gefahr zu geraten von dem Kerl wegen Körperverletzung angezeigt zu werden?

Sorry - bin gerade etwas aufgebracht.
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mcjodele



Männlich
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BeitragThema: Re: Ab wann Notwehr   Mi 8 Feb 2012 - 15:06

  • Hm, man könnte auch fragen wie man einen Eindringling vor deinem Vater schützt. ärger Denn der dürfte mehr abbekommen haben, sonst wäre er wohl beim Eintreffen der Polizei nicht mehr da gewesen. lol!

    So jetzt im Ernst.
    Zitat:

    Notwehr ist ein Begriff der Rechtssprache und bezeichnet – ungeachtet bestimmter konzeptioneller Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen – die strafrechtliche und zivilrechtliche Unbedenklichkeit von schädigenden Handlungen, wenn sie zur Abwehr eines Angriffs erfolgen und gegen den Angreifer bzw. einen Dritten gerichtet sind.

    Das Notwehrrecht leitet sich seit altersher aus dem römischen Rechtsgrundsatz Vim vi repellere licet ab (Gewalt darf mit Gewalt erwidert werden), im modernen Sprachgebrauch wird oft die Grundsatzformel „Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“ (auch Rechtsbewährungsprinzip genannt) gebraucht. Damit soll einerseits das Notwehrrecht überhaupt begründet werden. Es ist aber auch bereits ein erster Grundsatz festgehalten: Es ist einem Angegriffenen grundsätzlich gestattet, sich mit Gewalt zu wehren, auch wenn ihm eine Flucht als „mildestes Mittel“ der „Notwehr“ möglich wäre; er kann sich also wehren und braucht nicht zu weichen.


    Q u e l l e

    Mir scheint einen Eindringling, von dem keine Gewalt ausgeht, einfach zu verprügeln dürfte mit dem Notwehrparagrafen nicht abgedeckt zu sein. Deshalb hat wohl die Polizei den Krückeneinsatz "übersehen".

    Das man Fremden nicht einfach die Türe öffnet bläut man schon den Kindern ein. Im Alter werden wir dann eben wieder leichtgläubig.Die Presse bringt ja beinahe tägl. entsprechendes.
    Trotzdem ist m.E. das einzige Gegenmittel erst gar nicht aufmachen wenn man jemanden nicht kennt.





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Benne



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BeitragThema: Re: Ab wann Notwehr   Mi 8 Feb 2012 - 15:50

Keine Anzeige ?
Täter verbleibt am Tatort ?
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WhiteCat



Weiblich
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BeitragThema: Re: Ab wann Notwehr   Mi 8 Feb 2012 - 16:43

mcjodele schrieb:
Hm, man könnte auch fragen wie man einen Eindringling vor deinem Vater schützt. ärger Denn der dürfte mehr abbekommen haben, sonst wäre er wohl beim Eintreffen der Polizei nicht mehr da gewesen.


Der Typ war beim Eintreffen der Polizei noch da, weil einige andere Hausbewohner ihn aufgehalten haben und keinesfalls weil er irgendwie groß verletzt war. Ansonsten kann sich jeder Eindringling selbst am besten schützen, indem er das unaufgeforderte Eindringen in anderen Wohnungen unterlässt!

mcjodele schrieb:
Trotzdem ist m.E. das einzige Gegenmittel erst gar nicht aufmachen wenn man jemanden nicht kennt.


Klasse. Die beiden wohnen in einem betreuten Wohnheim, wo man einfach nicht jeden kennt. Aber davon abgesehen, meinst Du ernsthaft, das man niemanden mehr die Tür aufmachen darf? Kennst Du jeden Briefträger, Hermesfahrer, DPD-Angestellten und was weis ich, wer da klingeln kann? Ich meine der Typ hat sich schließlich auch als jemand anders ausgegeben - aber wenn man jemanden die Tür öffnet sollte man wohl Hellseher sein, und genau wissen ob der Mensch die Wahrheit sagt oder nicht.



@Benne

Das mit der Anzeige kann ich nicht genau sagen - habe ich gar nicht gefragt. Da aber die Polizei da war, und ein Protokoll aufgenommen hat, wird es wohl schon eine Anzeige geben.
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piece



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BeitragThema: Re: Ab wann Notwehr   Mi 8 Feb 2012 - 17:00

weissnicht Also ich seh das ganz pragmatisch, wenn mich jemand bedroht bekommt er zunächst eine mündliche heftige Verwarnung, lässt er das nicht sein, gibts Saures.
Ich habe da überhaupt gar keine Bedenken ob ich mich da strafbar mache.
ICh würde auch nicht maßlos drauflosprüglen, aber mich zur Wehr setzen.
Man sollte, wenn man sich zur Selbstverteidigung entschließt , so handeln das der Gegener sich im Anschluß nicht rächen kann, das heißt aber nicht das ich einen wehrlos mache und dann totprügel...aber man sollte nicht zu zögerlichs ein, denn wenn der sich dann wehrt ist er richtig böse...
Kommt das rüber wie ich das meine?

Wenn es um meine Gesundheit , mein Leib und Leben geht ist mir das wurscht, zumal der Andere ja auch nicht drüber nachdenkt ob er mir eventuell jetzt irgendwie weh tut.
Hätte der Typ eine Anzeige gemacht wäre da meiner Ansicht anch nichts nachgekommen.
Weshalb ich da so sicher bin..
Ich habe mittlerweile mehrere Selbstverteidgungskurse gemacht und dort gabs auch immer eine rechtliche Grundlage dazu,
Darin wird dies auch bestätigt.
Selkbstverständlich ist die Variante : Abhauen und Hilfe holen die Bessere, aber leider nicht imemr machbar, wie in diesem Fall jetzt.

Ich finde es ist auch nicht verwerflich das die beiden alten Leute die Tür geöffnet haben, schließlich geht man ja erstmal nicht von Überfällen aus, außerdem sind sie ja auch auf keinen "Enkeltrick" reingefallen, sondern wurden genötigt.
Da auch Zeugen da waren die den Täter auch am Tatort gehalten haben waren deine Eltern, White Cat, auf der sicheren rechtlichen Siete meiner Ansicht nach.
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BeitragThema: Re: Ab wann Notwehr   Mi 8 Feb 2012 - 18:26

Ab wann es Notwehr ist? Für mich dann, wenn ich mich mit Worten nicht mehr wehren kann. Ob und wie ich Gewalt als Notwehr anwenden würde, kann ich so nicht beurteilen. Das weiß man wohl erst, wenn man in einer solchen Situation war.

WhiteCat Rose , ich stelle mir aber auch die Frage, warum deine Eltern den Fremden in die Wohnung gelassen haben? Die Türe zu öffnen ist eine Sache, jemanden hereinzulassen einen andere. Oder hat er sich mit Gewalt Zugang zur Wohnung verschafft?

Ich habe eine Sprechanlage für die, die unten vor der Tür stehen und einen Spion, wodurch ich sehen kann wer vor der Wohnungstür steht. Außerdem hätte ich sogar noch eine Kette an der Wohnungstür, die ich zwar noch nie benutzt habe. Die hatten wir seinerzeit anbringen lassen, als unser Tochter manchmal alleine zuhause war.

Ich will sagen, in der Regel mache ich die Türe schon auf, wenn jemand klingelt, um zu wissen was er will. Aber rein lassen würde ich einen Fremden niemals.

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BeitragThema: Re: Ab wann Notwehr   Mi 8 Feb 2012 - 18:46

Warum hat denn dein Vater blaue Flecken davongetragen? Also muß es ja doch irgendetwas an Handgemenge gegeben haben...
es wäre wohl sehr schwer für den "Eindringling" nachzuweisen, das er verprügelt wurde... wenn er der Einbrecher bzw. unerwünscht Eintretender war und doch der Vati blaue Flecke hat.
Bleibt die Frage ob derjenige hineingebeten wurde, ob er sich aus einem Vorwand zutritt verschafft hat wie z.B. ich bin der Handwerker und daher Einlass bekam oder ob er die Beiden einfach zur Seite gedrängt hat und einmarschiert ist.
Als Notwehr die Krücke zu benutzen finde ich nciht dramatisch, wenn er so unsicher ist, das er die auch braucht, was sollte er denn machen, die wegstellen ... hinfallen und den Einbrecher mit einem Lachanfall verwirren? Ist für mich wie mit dem Bein treten.
Ach les grad, war die Krücke deiner Mom... nu dann hat er die als "Waffe" benutzt, ist schon was anderes.
Aber wie ist das, wenn einer nicht gehen will... Polizei anrufen und warten? Man spricht sich ja nicht vorher ab... so wie lenk du den an ich ruft die Polizei.

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BeitragThema: Re: Ab wann Notwehr   Do 9 Feb 2012 - 5:44

So wie ich das Ganze verstanden habe, hat sich der Mensch zwar nicht vorgestellt, aber freundlich gegrüßt und dann mit den Worten "Na erkennst Du mich nicht?" ein Bein in die Tür gestellt. Anschließend wollte er wohl weiter mit privaten Kleinigkeiten beweisen, das sie sich kennen. Das alles blieb beim Reden und in die Wohnung geben wurde er so gar nicht. Nur - wenn halt jemand den Fuß in der Tür hat (bzw. halb in der Tür steht) bekommt man ihn halt nicht so einfach raus.

Meine Mutter benutzt die Krücke hauptsächlich draußen und so steht sie in der Regel direkt neben der Tür, so hatte mein Vater auch keine Probleme sie zu erreichen als der Mensch nicht mehr dazu zu bewegen war, wieder in den Flur zu verschwinden.


Ganz ehrlich, ich hätte dem Typen in solch einem Fall ganz gewaltig auf die Füße getreten und geschubst - nur wenn der dann gefallen wäre ... woher merkt man denn ob der Typ wirklich etwas hat oder nur simuliert? Wer traut sich denn anschließend wirklich raus und hilft dem "verunglückten" Eindringling?
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piece



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BeitragThema: Re: Ab wann Notwehr   Do 9 Feb 2012 - 7:43

Wäre dem was passiert und er wäre bewegungsunfähig dort liegen geblieben, weil was weiß ich...Bein verstaucht etc. Hätte ich die den Krankenwagen geholt und die Polizei benachrichtigt. Damit wärst Du auf der sicheren Seite.
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mcjodele



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BeitragThema: Re: Ab wann Notwehr   Do 9 Feb 2012 - 9:00

    Zitat:
    Die beiden wohnen in einem betreuten Wohnheim,


    Da sollte man evtl. auch einmal nachhaken. Die, die ich kenne haben eine Rezeption und nicht jeder kommt rein.
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onyxia



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BeitragThema: Re: Ab wann Notwehr   Do 9 Feb 2012 - 9:56

Dass solche Sachen nicht mehr passieren, könnte man ja eine Kette an der Haustüre anbringen,



so dass man zuerst mal nur ein wenig öffnet und gucken kann wer da draußen steht....

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WhiteCat



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BeitragThema: Re: Ab wann Notwehr   Do 9 Feb 2012 - 14:15

In der Zwischenzeit habe ich erfahren, das die Polizei bei dem Menschen über 1.000 Euro gefunden hat. Anscheinend waren meine Eltern nicht die Ersten, die er "besucht" hat.

Eine Kette haben meine Eltern, nur wenn beide zu Hause sind, haben sie sich wohl bisher so sicher gefühlt, das sie nicht benutzt wurde. Wenn ich nicht allein bin, mach ich mir auch keine Gedanken, wer da vor der Tür steht (wird sich wohl auch ändern müssen).

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Compumouse
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BeitragThema: Re: Ab wann Notwehr   Do 9 Feb 2012 - 19:30

Es ist schon eine Sauerei, was man mit alten Menschen macht. Man kann wirklich niemanden mehr trauen.
Sicher werden deine Eltern in Zukunft vorsichtiger sein und es war wohl auch richtig, dass sich dein Vater mit der Krücke gewehrt hat.

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