Hier mal etwas Hintergrundinformation
Der Sportwettenanbieter Tipico mit Sitz in Malta hat vertreten durch die Bonner Kanzlei Redeker beim Landgerichts Köln eine einstweilige Verfügung beantragt, die auch erlassen wurde.
Der Begriff "Hartz-IV-Empfänger" kommt darin garnicht vor (betrifft aber auch diese Bevölkerungsgruppe). Aber eine Schlagzeile "Keine Lottoscheine für Hartz-IV-Empfänger" macht sich gut, sehr gut sogar. Es geht hier aber um die Ungleichbehandlung europäischer Wett und Glückspielanbieter in Deutschland.
Seine juristische Stütze findet der Vorstoß im ewigen Streit um das Glücksspielmonopol und die von den Gerichten geforderte Spielsuchtprävention. Gerade die öffentlichen Lottoveranstalter rechtfertigen ihr Quasi-Monopol mit den hohen Suchtgefahren des Glücksspiels.
Das Landgericht Köln meint, dass nur Lotto spielen darf, wer über Sozialhilfeniveau verdient. Die Richter untersagten Westlotto nämlich, Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose an Personen zu verkaufen, die Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Zu diesem Kreis gehören Minderjährige und Überschuldete. Aber auch Menschen mit so niedrigem Einkommen, dass sie durch Glücksspiel überfordert werden. Diese Personengruppe umfasst auch Hartz-IV-Empfänger.
Glücksspiel ist in Deutschland fest in staatlicher Hand. Das europäische Recht billigt so ein Monopol aber nur dann, wenn es zum Schutz der Bevölkerung nötig ist. Die staatlichen Glücksspielanbieter rechtfertigen ihre Sonderstellung mit den Gefahren der Spielsucht. Leider halten sie sich dann aber nicht an die selbst gewählten Maßstäbe.
Wir reden hier über geltendes Recht das es so verlangt! Nach den Vorschriften muss der Glücksspielanbieter nicht nur Minderjährige, sondern auch finanziell schwache Personen vor einer Überforderung schützen. Diese Regeln hat die Politik aufgestellt..
Aber die Schlagzeile "Keine Lottoscheine für Hartz-IV-Empfänger" gibt was her und dann noch ein Antragsteller aus Malta, was bilden sich diese Zwergeuropäer eigentlich ein.
Das ist doch genau der Punkt. Die Politik verhindert privaten Wettbewerb durch strengste Schutzvorschriften, aber die eigenen Monopolbetriebe halten sich wenid oder garnicht daran. Man kann es privaten Glücksspielanbietern, die rigoros vom Markt gedrängt werden, wohl kaum verübeln, dass sie die Verantwortlichen beim Wort nehmen.
Man kann nicht Wasser predigen, aber gleichzeitig Wein trinken. Das gilt für jeden, sogar für den Staat.
Verstöße gegen diese einstweilige Verfügung sind nicht überwachbar, soviel zur Qualität vuon einzelen Gerichtsbeschlüssen.