
Hier könnt ihr mit uns diskutieren, einfach nur Spaß haben, oder auch mal den einen oder anderen Rat bekommen. |
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| Autor | Nachricht |
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Gast Gast
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Do 29 Jan 2009 - 12:16 | |
| es geht und ging um die hartz4 empfaenger und das ganze drumrum. da die kinder einer empfaengerfamilie einen betrag eingearbeitet bekommen haben ( der hier eben angepasst werden sollte) geht es auch um sie. sie sind auch hartz4 empfaenger. soweit die eltern das fuer die kinder gedachte geld auch fuer diese verwenden koennen/duerfen/wollen. generell bleibe ich bei meiner alten aussage: egal wie ungerecht/familien-und menschenfeindlich ein staatliches "hilfs"gesetz auch immer ist, in de habt ihr noch gold. im vergleich zu vielen anderen laendern. und damit meine ich nicht mali oder sudan, sondern eu. ( das soll jetzt keine entschuldigung sein ala "was beschwerste dich, anderen gehts viel schlechter". die gesellschaft muss sich einfach fragen: was sind grundbeduerfnisse? und: sind wir( die gesellschaft)bereit diese auch fuer alle zu garantieren?. wenn das klar ist, muss das den politikern "verklickert" werden. das ist aber nun wirklich ein anderes thema. loooooool buendia  |
|  | | Gast Gast
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Do 29 Jan 2009 - 16:13 | |
| das hier ist doch der hammer !!!! vorsicht: reine abzocke!!!
http://www.come-to-switzerland.com/?Sind_sie_noch_Hartz-IV-Empf%26auml%3Bnger%3F&PHPSESSID=245004e1beb27d0a3f6fd204ad2d9840 |
|  | | Aqualis

 Anzahl der Beiträge: 2707 Alter: 60 Ort: Närnbercher Bratwurstländler Anmeldedatum: 09.02.09
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Fr 13 Feb 2009 - 22:46 | |
| Was gibt es eigentlich für Sackratten vom Hartzamt?
Doch mal ernsthaft. Setzen wir voraus, dass unsere regierenden Weisheitszähne eines Tages beschließen, dass Hartzer zukünftig zu Rattenfängern werden dürfen/sollen/müssen, dann erwartet uns folgendes Szenario: Clevere Hartzer werden zu Züchtern und Hirten riesiger Rattenherden, die sie dann vor das Hartzamt treiben um die Kopfpauschale einzufordern. Monatlich 20-tausend Ratten sind locker möglich und dies zeigt, dass man auch mit einem Eineurojob respektables Einkommen erzielen kann. Rattenfarmen sind der Renner und auf dem freien Markt wird das potente Zuchtpaar Ratten für weit über 1000€ gehandelt. Für das legendäre Spitzenpaar 'Wolle&Angie' wurden auf der Hamelner Rattenauktion 64.000€ ohne MwSt erzielt. In Deutschland leben derzeit geschätzte 22Mrd. wohlbehütete Ratten und erste Stimmen werden laut, dass die Idee mit den Eineuroratten vielleicht doch nicht so recht zu Ende gedacht worden ist, was allerdings strafrechtlich nicht relevant sei, da 'damals' eh keine Idee der Scheinpolitiker zu Ende gedacht wurde und somit gängige Praxis war. Nachdem jedoch die staatlichen Sozialtransfers zu 67,32% aus Rattentötungsprämien bestanden, wurde Rattenzucht zum Straftatsbestand erklärt und per Gesetz verordnet, dass jeder Bürger, der mit oder in der Nähe einer Ratte gesichtet wird, fürderhin eine Mindeststrafe von 5€ zu zahlen hat (was volkstümlich erklärt gleichnishaft bedeutet, dass jeder der im stömenden Regen nass wird, Strafe zahlen muss) und als Ausgleich für den Wegfall der Rattenkopfprämie wurde von der PDG (Partei der Grenzdebilen) vorgeschlagen, statt der Ratten nunmehr Krähen für einen € das Stück töten zu lassen... |
|  | | Sunny Co-Admin


 Anzahl der Beiträge: 7625 Alter: 51 Ort: Wesel Anmeldedatum: 15.11.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Sa 14 Feb 2009 - 4:10 | |
| @ Aqualis
Über das Rattenthema haben wir schon ein paar Zeilen geschrieben. Wenn es dich interessiert, dann blätter doch mal in diesem Thread auf den 15.12.08 zurück, ich glaube da haben wir angefangen. _________________  |
|  | | Compumouse Admin


 Anzahl der Beiträge: 18619 Alter: 55 Ort: Bayern Anmeldedatum: 15.11.08
 | |  | | Gast Gast
 | |  | | Sunny Co-Admin


 Anzahl der Beiträge: 7625 Alter: 51 Ort: Wesel Anmeldedatum: 15.11.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Do 19 Feb 2009 - 14:50 | |
| Welt Online, 19.02.2009 Urteil: Hartz-IV-Empfänger haben kein Recht auf Kabel-TV Foto: ddp Das Bundessozialgericht hat die Klage einer Frau abgelehnt, die ihren Anspruch auf einen Kabelanschluss durchsetzen wollte. Die Hartz-IV-Empfängerin wohnt in einem Haus mit Gemeinschaftsantenne, will aber zusätzlich Kabelprogramme empfangen. Dafür gebe es keinen Grund, erklärten die Richter. Hartz-IV-Empfänger haben bei einer Gemeinschaftsantenne an ihrem Haus keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Kabelanschluss. Das Bundessozialgericht verweigerte einer Frau aus Pforzheim die Zahlung von 17,90 Euro im Monat durch die Arbeitsbehörde. Die Kasseler Richter sahen zwar unbestreitbar auch bei Arbeitslosen ein Informationsbedürfnis. Das könne aber durch die Sender der Gemeinschaftsantenne, deren Kosten vom Amt übernommen wurde, oder durch terrestrischen Empfang befriedigt werden. Eine Übernahme der knapp 18 Euro durch den Steuerzahler gehöre nicht zu den unvermeidbaren Kosten der Unterkunft. Dies sei nur der Fall, wenn die Kabelgebühren mit den Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Da die Klägerin in ihrem Mietvertrag nicht verpflichtet worden sei, die Kabelgebühr zu übernehmen, habe sie keinen Anspruch auf Kostenübernahme. Das Bundessozialgericht entscheidet heute noch über weitere Streitfälle im Zusammenhang mit der Zahlung von Arbeitslosengeld II. So geht es um die angemessene Wohnungsgröße von Hartz-IV-Empfängern in teuren Ballungsräumen. Nach dem Gesetz müssen die Arbeitsgemeinschaften (Arge) von Kommunen und Arbeitsagenturen die tatsächlich angefallenen Unterkunftskosten voll übernehmen - vorausgesetzt, sie sind angemessen. Der vorliegende Fall spielt in München. Der Kläger bewohnt dort eine 56 Quadratmeter große 2-Zimmer-Wohnung. Die Arge forderte den Empfänger von Arbeitslosengeld II auf, sich eine neue Wohnung zu suchen. Die Miete sei mit 521,52 Euro zu hoch, die Wohnung zu groß. Angemessen seien maximal 45 Quadratmeter. Weil der Kläger seine Bemühungen zur Wohnungssuche nicht nachwies, wurde sein Arbeitslosengeld II um 92 Euro, etwa ein Viertel, gekürzt. In einem weiteren Fall geht es erneut um die Frage, ob ALG-II-Empfänger grundsätzlich der Arge ihre Kontoauszüge offenlegen müssen. Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hatte dies im September 2008 bejaht. Nur Hinweise auf personenbezogene Angaben wie politische oder religiöse Anschauungen dürften auf den Kontoauszügen geschwärzt werden. Nun ist der 4. Senat erneut mit dieser Frage befasst. _________________  |
|  | | Planesia2
Anzahl der Beiträge: 1086 Anmeldedatum: 23.11.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Do 19 Feb 2009 - 16:57 | |
| Das Bundessozialgericht entscheidet heute noch über weitere Streitfälle im Zusammenhang mit der Zahlung von Arbeitslosengeld II. So geht es um die angemessene Wohnungsgröße von Hartz-IV-Empfängern in teuren Ballungsräumen. Nach dem Gesetz müssen die Arbeitsgemeinschaften (Arge) von Kommunen und Arbeitsagenturen die tatsächlich angefallenen Unterkunftskosten voll übernehmen - vorausgesetzt, sie sind angemessen.
Der vorliegende Fall spielt in München. Der Kläger bewohnt dort eine 56 Quadratmeter große 2-Zimmer-Wohnung. Die Arge forderte den Empfänger von Arbeitslosengeld II auf, sich eine neue Wohnung zu suchen. Die Miete sei mit 521,52 Euro zu hoch, die Wohnung zu groß. Angemessen seien maximal 45 Quadratmeter. Weil der Kläger seine Bemühungen zur Wohnungssuche nicht nachwies, wurde sein Arbeitslosengeld II um 92 Euro, etwa ein Viertel, gekürzt.
Umzug nicht nötig: http://de.news.yahoo.com/1/20090219/tde-hartz-iv-empfnger-mssen-in-teuren-st-5788066.html |
|  | | maiglöckchen48

 Anzahl der Beiträge: 533 Alter: 51 Ort: Berlin Anmeldedatum: 18.12.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Fr 20 Feb 2009 - 14:02 | |
| Lieber Sunny...... Ich kann das nur bestätigen,daß das stimmt,daß bei Alg.II für die letzten 6 Monate die Konto-Auszüge aller Beteiligten (Lebensgemeinschaft) wie in meinem Fall gefordert wurde.Selbst den KFZ- Schein wollten Sie sehen,um zuprüfen,wie alt das Auto ist.Sämtliche Sparkonten und Sparbücher verlangen Sie;nebst Zinsen........... Ich kann nur mitteilen,daß das ganz schön erniedrigend ist,für Alle Beteiligten.......... Den Antrag haben mein Lebensgefährte und ich zurück gezogen. Ich bin zwar angewiesen,auf dieses Geld,aber nicht unter diesen Bedingungen. Also muß ich mit dem wenigen Geld,vom bewilligten Antrag auf Alg.I auskommen.... Es ist hart,aber was soll ich unter diesen Umständen tun.......... Muß man sich das wirklich gefallen lassen.Nach 25 Jahre und länger harter,getaner Arbeit ?????? Ich hoffe nur,daß ich eine geeignete Arbeitsstelle finde,bevor für mich Harz IV läutet. Hat jemand einen Tipp,wie man sowas umgehen kann,außer mit gefundener Arbeit? Lg.das Maiglöckchen |
|  | | maiglöckchen48

 Anzahl der Beiträge: 533 Alter: 51 Ort: Berlin Anmeldedatum: 18.12.08
 | |  | | Planesia2
Anzahl der Beiträge: 1086 Anmeldedatum: 23.11.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Sa 21 Feb 2009 - 7:41 | |
| Gern geschehen, Maiglöckchen.
Hier noch ein link, der für Alle, die die Arbeitsstelle wechseln, wichtig sein könnte: www.zeugnistest.de |
|  | | Gast Gast
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Sa 21 Feb 2009 - 13:02 | |
| ..... 20,00 € finde ich ziemlich teuer für den " service "............da würde ich mir was preiswerteres oder freies ergooglen.... |
|  | | Planesia2
Anzahl der Beiträge: 1086 Anmeldedatum: 23.11.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Sa 21 Feb 2009 - 13:52 | |
| DAS finde ich auch - hatte ich übersehen, sorry :$: |
|  | | maiglöckchen48

 Anzahl der Beiträge: 533 Alter: 51 Ort: Berlin Anmeldedatum: 18.12.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Di 24 Feb 2009 - 17:43 | |
| Um sein Arbeitszeugnis prüfen zulassen,dafür 20,00 Euro zu bezahlen,ist ganz schön happig. Ich habe mein Zeugnis von meiner Rechtsanwältin prüfen lassen. Da ich ja eine Kündigungsschutz-Klage eingereicht hatte. Aber trotzdem bin ich Euch für jeden Hinweis dankbar !!!!!!!!!!!! Lg. Maiglöckchen |
|  | | Compumouse Admin


 Anzahl der Beiträge: 18619 Alter: 55 Ort: Bayern Anmeldedatum: 15.11.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Sa 28 Feb 2009 - 18:20 | |
| Abwrackprämie nicht für Hartz-IV-Empfänger
Hartz IV-Empfänger gehen bei der staatlichen Abwrackprämie für Altautos leer aus. Da die Abwrackprämie als 'Einnahme in Geldwert' eingeordnet wird, ist der gesamte Betrag auf die Grundsicherheit anzurechnen, die 2.500 Euro würden also vom Arbeitslosengeld abgezogen. Arbeitslose haben Anspruch auf ein Schonvermögen von bist zu 9.000 Euro. Diese Summe sollte es einem Arbeitslosen theoretisch möglich machen einen Neuwagen zu kaufen, was aber ohne Abwrackprämie nicht funktioniert. _________________ Liebe Grüße Compumouse |
|  | | | | Hartz IV aber bitte herzlich | |
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