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| Autor | Nachricht |
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Sunny Co-Admin


 Anzahl der Beiträge: 7625 Alter: 51 Ort: Wesel Anmeldedatum: 15.11.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Sa 28 Feb 2009 - 21:44 | |
| Ist doch logisch, oder?
Ich kann mir trotz Abwrackprämie keinen neuen Wagen erlauben. Wieso sollte das jemand können, der vorübergehend auf Kosten der Gesellschaft seinen Lebensunterhalt hat? _________________  |
|  | | maiglöckchen48

 Anzahl der Beiträge: 533 Alter: 51 Ort: Berlin Anmeldedatum: 18.12.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Sa 28 Feb 2009 - 22:42 | |
| So ist es Compumouse..... Abwrackprämie für Arbeitslose..... |
|  | | Sunny Co-Admin


 Anzahl der Beiträge: 7625 Alter: 51 Ort: Wesel Anmeldedatum: 15.11.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Do 5 März 2009 - 22:03 | |
| Original von Skorpi Thema: Hartz IV - Wenn die Abfindung zum Bummerang wird 05.Maerz 2009 um 2:42 -------------------------------------------------------------------------------- Wird einem Arbeitslosen eine eigentlich deutlich früher fällige Abfindung aus einem arbeitsrechtlichen Vergleich während des Bezuges von Arbeitslosengeld II gezahlt, so darf die Abfindung leistungsmindernd berücksichtig werden. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 3. März 2009 entschieden (Az.: B 4 AS 47/08 R). Säumiger Ex-Arbeitgeber Der Kläger verlor Anfang Juli 2003 seinen Arbeitsplatz. Seitdem ist er arbeitslos. Ein von dem Kläger angestrengter Kündigungsschutzprozess endete im April 2005 mit einem Vergleich. In dessen Rahmen wurde dem Kläger eine Abfindung in Höhe von 6.500 Euro zugesprochen. Doch erst nachdem gegen den Arbeitgeber Zwangsvollstreckungs-Maßnahmen eingeleitet wurden, wurde dem Kläger im Herbst 2006 das Geld überwiesen. Zu dieser Zeit, nämlich seit Mitte Juli des gleichen Jahres, bezog der Kläger Arbeitslosengeld II. Als die zuständige Arge von der Abfindungszahlung erfuhr, wollte sie diese auf die Hilfsleistungen anrechnen. Das empfand der Kläger jedoch als ungerecht. Er war der Meinung, dass es ihm nicht zum Nachteil gereichen dürfe, dass sein Ex-Arbeitgeber die Abfindung erst während des Bezugs von Arbeitslosengeld II gezahlt hatte. Denn wäre die Abfindung rechtzeitig gezahlt worden, so hätte das Geld nicht auf die Leistungen angerechnet werden können. Kein Schonvermögen Sein mit der Arge geführter Rechtsstreit landete schließlich beim Bundessozialgericht. Doch hier erlitt der Mann eine erneute Niederlage. Nach Ansicht des Gerichts durfte der Grundsicherungsträger die Abfindungszahlung bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen. Denn bei der Neufassung des Sozialgesetzbuchs hat der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet, Abfindungszahlungen zu privilegieren oder sie als Schonvermögen zu betrachten. Abfindungen fallen auch nicht unter die im Sozialgesetzbuch II berücksichtigungsfrei gestellten „zweckbestimmten Leistungen“. Sie dürfen daher auch aus diesem Grund bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II berücksichtigt werden. Dass dem Kläger die Abfindung erst nach einer Zwangsvollstreckungs-Maßnahme gezahlt wurde, ändert nach Auffassung der Richter ebenfalls nichts daran, dass sie auf die Leistungen angerechnet werden darf. Denn entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem das Geld geflossen ist, und nicht jener, zu dem die Abfindung fällig wurde. ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Worauf hat der Gesetzgeber eigentlich bei diesen Hartz IV-Gesetzen nicht bewusst verzichtet? Mir fällt da so schnell nichts ein! Meint Skorpi |
|  | | Sunny Co-Admin


 Anzahl der Beiträge: 7625 Alter: 51 Ort: Wesel Anmeldedatum: 15.11.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Do 5 März 2009 - 22:06 | |
| Hallo Skorpi... Ich war so frei und habe dein Posting in diesen, bereits bestehenden Thread kopiert. Dabei hoffe ich natürlich auf dein Einverständnis. Er passt hier sicher eher hin als "alleinstehend" in eigenem Bereich.  _________________  |
|  | | Skorpi

 Anzahl der Beiträge: 44 Alter: 57 Ort: Potsdam Anmeldedatum: 10.02.09
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Do 5 März 2009 - 23:44 | |
| Hallo Sunny, sorry, da es in diesem Thread auf den ersten 3 Seiten fast ausschließlich nur darum ging, ob Hartz IV-Empfänger als 1-Euro-Jobber Ratten fangen sollen, können, dürfen, müssen... ...hatte ich gelangweilt, diesen Thread garnicht mehr geöffnet. Deshalb war es mir entgangen, dass hier auch schon andere Postings zum Thema Hartz IV eingegangen waren. Da es bei meinem Beitrag um ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts geht und dem ähnliche Postings folgen könnten (oder sollten), hielt ich einen neuen Thread für gerechtfertigt/angebracht - vielleicht hatte ich die Bezeichnung diesbezüglich etwas unglücklich gewählt. Hartz IV-Urteile wäre der Sache wohl dienlicher gewesen!Naja, man lernt eben nie aus  ! |
|  | | Skorpi

 Anzahl der Beiträge: 44 Alter: 57 Ort: Potsdam Anmeldedatum: 10.02.09
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Do 5 März 2009 - 23:58 | |
| Hallo Maiglöckchen,
bezüglich deines Postings vom 20. Februar solltest du vielleicht "die Flinte" nicht so schnell ins Korn werfen. Schau mal hier.
http://www.alg-2.info/info/normal/060830-eheaehnliche_gemeinschaft.pdf/view
Vielleicht hilft dir das weiter?
HG Skorpi |
|  | | maiglöckchen48

 Anzahl der Beiträge: 533 Alter: 51 Ort: Berlin Anmeldedatum: 18.12.08
 | |  | | Skorpi

 Anzahl der Beiträge: 44 Alter: 57 Ort: Potsdam Anmeldedatum: 10.02.09
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Do 12 März 2009 - 1:15 | |
| >>Den Antrag haben mein Lebensgefährte und ich zurück gezogen. Ich bin zwar angewiesen, auf dieses Geld, aber nicht unter diesen Bedingungen. Also muß ich mit dem wenigen Geld,vom bewilligten Antrag auf Alg.I auskommen.... Es ist hart,aber was soll ich unter diesen Umständen tun..........
Wie du dich unter diesen Umständen in Bezug auf deinen Lebensgefährten, hättest verhalten können, ist erschöpfend unter meinem "Link" beschrieben!
Auszug:
Deswegen rät die BAG-SHI allen Nicht-Verheirateten, die mit einer Frau oder einem Mann zusammen wohnen und Arbeitslosengeld II beantragen oder neu beantragen müssen, nach wie vor sehr entschieden: Stellen Sie Ihren Antrag nur für sich und gegebenenfalls Ihre Kinder. Geben Sie die Frau oder den Mann, mit dem Sie zusammen wohnen, nicht als Partner oder Partnerin in „eheähnlicher“ oder „lebenspartnerschaftsähnlicher“ Gemeinschaft an. Geben Sie diese Frau oder diesen Mann als Mitbewohner/-in in Wohngemeinschaft oder als Vermieter/- in oder als Untermieter/-in an, - je nachdem, wie Ihr Mietvertrag tatsächlich aussieht. Tun Sie dies nicht mit schlechtem Gewissen. Dass Sie Ihre/n Mitbewohner/in vielleicht auch lieben, geht die Behörde nichts an. Sie darf Ihre Intimsphäre nicht ausschnüffeln.
Letzendlich bezieht sich der verlinkte Beitrag auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.1992 und dem daraus, hinsichtlich der Hartz IV-Auslegung, resultierenden Widerspruch zwischen bürgerlichem Recht und Sozialrecht. Wenn du also wirklich auf das Geld angewiesen bist, dann solltest du, wie in dem Link beschrieben, "alle Register" ziehen. Und wenn garnichts mehr geht - sollte ein auf Hartz IV spezialisierter Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden und ggf. Klage vor dem Sozialgericht erheben (einschließl. Antrag auf Prozesskostenhilfe). Wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, kann die Klage wieder zurückgezogen werden. Einem Antrag auf Prozesskostenhilfe wird nur dann stattgegeben, wenn dem Gericht zu erkennen ist, dass bei der Klage ausreichend Aussicht auf Erfolg besteht. Wichtig: Vorher aber unbedingt einen Rechtsanwalt konsultieren oder direkt beim Sozialgericht Rat holen!
Beste Grüße Skorpi |
|  | | Kasimir

 Anzahl der Beiträge: 425 Alter: 67 Ort: NRW mitten im Pott Anmeldedatum: 12.12.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Do 12 März 2009 - 10:14 | |
| Heute morgen sprang mir beim Blick auf den Onlineableger der "WAZ" (derwesten.de) diese Überschrift ins Auge.
Hartz IV: Bräutigam musste Geldgeschenke angeben
Ne, ne das darf doch wohl nicht wahr sein. Geldgeschenke zur Konfirmation und Kommunion wären auch meldepflichtig. Ne also lansam muß man sich schämen als "Deutscher" geboren zu sein. |
|  | | maiglöckchen48

 Anzahl der Beiträge: 533 Alter: 51 Ort: Berlin Anmeldedatum: 18.12.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Do 12 März 2009 - 12:42 | |
| Kasimir..... Da muß ich Dir recht geben,daß man sich schämen muß,als Deutscher geboren zusein! Harz IV....Bräutigam mußte Hochzeitsgeschenke melden.... Das ist alles absurd.....und erniedrigend.....für unser Eins..... Der soviele Jahre hart gearbeitet hat,mit einem Sozialhilfeempfänger verglichen zuwerden.... Skorpi...... Ich habe Deinen link schon verstanden..... Aber Wir können aus unserer Whg. keine Wg. machen,oder einen Untermietsvertrag aushandeln. Da Wir Beide; mein Lebensgefährte und ich den Mietsvertrag unterschrieben haben. Und unser Beider Namen an der Türe steht. Sich räumlich trennen,wäre auch vertahl.... Dann hätte er die große Whg....mit einer Miete von 657.-Euro bei 98 qm..... Und ich hätte dann eine Whg,die dem Amt dann genehm ist. Eine kleinere....Und preiswerter. Aber wo liegt da die Logik....? Dann haben Wir noch mehr Kosten.... Lg:Maiglöckchen |
|  | | Skorpi

 Anzahl der Beiträge: 44 Alter: 57 Ort: Potsdam Anmeldedatum: 10.02.09
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Do 12 März 2009 - 20:48 | |
| Hallo Maiglöckchen, ich kann dir leider nicht ganz folgen und fasse deshalb mal kurz zusammen: 20. Februar:>>Den Antrag haben mein Lebensgefährte und ich zurück gezogen. Ich bin zwar angewiesen, auf dieses Geld, aber nicht unter diesen Bedingungen.10. März:Was meinst Du damit,ich soll die Flinte nicht so schnell in's Korn werfen ? Ich habe mir alles genau durch gelesen,kann es aber nicht richtig verstehen.... Kannst Du mir es etwas genauer erläutern ?12. März:Ich habe Deinen link schon verstanden..... Aber...Und jetzt schreibst du alles auf, was irgendwie nich geht. Also was nun? Entweder bist du auf das Geld angewiesen - und somit auch bereit Himmel und Hölle in Bewegung zu setzen, um dich durchzusetzen, um für deine Interessen zu kämpfen. Man kann z. B. mit seinem Vermieter ein Gespräch führen, vielleicht lässt sich ein Weg zu finden, wie sich der Mietvetrag ändern lässt. Das Namensschild kann man ändern, usw., aber man muss es wollen! Nur weil irgendwo "Hartz IV" drauf steht, muss nicht bedeuten, dass man sich alles bieten lässt. Eine räumliche Trennung ist als die allerletzte mögliche Konsequenz aufgezählt - du aber holst sie ganz nach vorn  ! Oder man will sich nicht anstrengen, nicht kämpfen, um Lösungen zu finden, um sich durchzusetzen - dann ist man aber auch nicht auf das Geld angewiesen!!! Sorry, aber worüber schämst du dich eigentlich mehr - das du als Deutsche geboren bist oder das du keine Selbstachtung hast  ??? Ich denke, wer nicht bereit ist, sich gegen eine Entwürdigung zu wehren, dem kann unter diesen Umständen, eh Keiner helfen!!! Ein schwacher Trost, dass du nicht allein bist! Meint Skorpi |
|  | | Kasimir

 Anzahl der Beiträge: 425 Alter: 67 Ort: NRW mitten im Pott Anmeldedatum: 12.12.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Fr 27 März 2009 - 9:37 | |
| Beim Betteln beobachtet: Sozialamt kürzt Hartz IV
http://www1.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/bettler100.html
"So weit unten waren wir noch nie" Stand: 26.03.2009 |
|  | | maiglöckchen48

 Anzahl der Beiträge: 533 Alter: 51 Ort: Berlin Anmeldedatum: 18.12.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Fr 27 März 2009 - 10:16 | |
| Kasimir.... Zu diesem Thema.....soweit unten waren Wir noch nie...... Bettler bekam vom Sozialamt Geld abgezogen.... In was für einen Staat leben Wir eigentlich,daß sowas geduldet wird.... Der Mann hätte sich gleich zur Wehr setzen müssen;und vorm Bundesverfassungsgericht klagen sollen.... Das ist schon Menschen-Unwürdig..... |
|  | | Sunny Co-Admin


 Anzahl der Beiträge: 7625 Alter: 51 Ort: Wesel Anmeldedatum: 15.11.08
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Fr 27 März 2009 - 10:36 | |
| Der Begriff "betteln" ist möglicherweise zu sehr emotional behaftet. Nüchtern betrachtet ist es nichts anderes als eine Einnahmequelle. Eine lukrative zudem. Nicht umsonst werden (vorzugsweise behinderte) Menschen aus den ehem. Ostblockländern eingeschleust um hier diesem "Gewerbe" nachzugehen. Warum soll dieses Einkommen nicht angerechnet werden? Ist es nicht so das jemand, der noch einer Arbeit nachgeht seinen Verdienst abgerechnet bekommt? Soll ein solcher Mensch schlechter gestellt sein als jemand der "nur" bettelt? Ich glaube das wäre erst recht ungerecht. _________________  |
|  | | Gast Gast
 | Thema: Re: Hartz IV aber bitte herzlich Sa 28 März 2009 - 12:36 | |
| Wenn man keine Arbeit hat und auf staatliche Hilfen abgewiesen ist sieht man vieles anders, aber Maiglöckchen eine Welt bricht nicht zusammen. Eins verwundert mich, Du klagst nur planst aber eine Afrikareise. |
|  | | | | Hartz IV aber bitte herzlich | |
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