Das Thema finde ich ungeheuer schwierig ..
.. was ist denn der "Besitz"??? ..
Wenn ein .. sagen wir mal alleinstehender Mann, ein bisken notgeil, sich im Internet auf freien Seiten - also ohne "Payposting" - sich Titten anschaut (was er sonst noch dABEI Macht, darüber schweigt der Bären Höflichkeit) .. jedenfalls, wenn er sich dabei Titten anschaut, die nicht unbedingt aufgrund ihrer Größe (oder vielleicht Kleinheit) sondern aufgrund ihres Alters ohne Zweifel schützens- und behütenswert und damit nicht anschauungsgeeignet sind, dies eventuell nicht erkennt, denn Altersangaben sind selten da und selten wahr, das Bild nicht abspeichert, abba seine Festplatte auch nicht neu formatiert, vielleicht so wenig PC-Kenntnisse hat, dass er nicht mal ahnt, dass die Tittenbilder auf dem seinigen noch vorhanden, wenn auch nur für Spezialisten auffindbar sind, ist dieser Trottel dann ein "Bildbesitzer"???
Für mich wäre es die sinnvollste Lösung, dass Kaufen von solchen Bildern unter Strafe zu setzen. Denn dies ist in der Regel eindeutig nachvollziehbar und ein eindeutiger Willensakt.