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 Digitaler Nachlass

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BeitragThema: Digitaler Nachlass   Sa 21 Nov 2009 - 21:59

Ich habe einen sehr interessanten Artikel gefunden:

Erben können Social-Network-Profile und E-Mails löschen

Wenn ein Mensch stirbt, gehören die Fotos und Briefe, die er hinterlässt, seinen Erben. Was aber passiert mit den Bildern, die nicht im Fotoalbum kleben, sondern in seinem Profil bei Facebook stehen oder bei StudiVZ hochgeladen wurden? Wer bekommt den E-Mail-Zugang? E-Mail-Konten und der Online-Bankverkehr sind mit Passwörtern gesichert, die oft nur der Gestorbene kannte. Was also passiert mit digitalem Nachlass?

"Pauschal kann man das nicht sagen, aber im Grundsatz ist der digitale Nachlass genauso zu behandeln wie der übrige Nachlass auch", sagt Gabriele Sachs, Anwältin für Erbrecht in Hamburg. "Er ersetzt ja im Grunde einfach den Schriftverkehr, wie wir ihn früher hatten." Will heißen: E-Mails, Bilder und virtuelle Adressbücher gehören den Erben. Der Erbe tritt, soweit der Verstorbene das nicht anderweitig verfügt hat, in dessen bisherige Rechtstellung ein. Allerdings müsse immer zwischen vererblichen und nicht vererblichen Rechten wie dem Persönlichkeitsrecht unterschieden werden.

"In Zukunft wird es - so wie es Karteileichen gibt - immer mehr Internetleichen geben", sagt die Theologin Birgit Janetzky, die Bestattern Seminare zum Thema Tod und Internet anbietet. Heute gehören die meisten Internet-Nutzer noch zur jüngeren Generation. In Zukunft werden aber unter den etwa 850 000 Menschen, die pro Jahr in Deutschland sterben, immer mehr Internetnutzer sein, die ihre Spuren auch online hinterlassen haben. "In zehn Jahren wird es dann richtig akut", sagt Janetzky. Gerade im Bestattungswesen kenne sich mit der Problematik aber kaum jemand aus - viele Angehörige wüssten nicht, was sie machen sollen.

Facebook bietet Erinnerung-Status an

Das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook will es Angehörigen mit einem Formular leichter machen. Sie können sich aussuchen, ob die Seite eines Verstorbenen gesperrt werden oder sichtbar bleiben soll - in einem "Erinnerungs-Status". Darin werden alle Mitgliedschaften in Gruppen gelöscht. Nur bereits bestätigte Freunde können Nachrichten auf dem Profil hinterlassen - in Erinnerung an den Verstorbenen.

Die Betreiber von Studi-, Schüler- und MeinVZ, den größten Netzwerken aus Deutschland mit insgesamt 15,5 Millionen Nutzern, haben kein standardisiertes Verfahren eingeführt. Sie wollen lieber individuellen Wünschen nachkommen: Die Angehörigen eines gestorbenen Nutzers dürfen bestimmen, was mit seinem Profil passiert. Sie können es sperren, für Abschiedsnachrichten erhalten oder selbst übernehmen. Voraussetzung für Letzteres ist, dass sie die Sterbeurkunde und den Erbschein vorlegen.

Komplizierte Löschung bei Hotmail

Anbieter von E-Mail-Diensten gehen mit Todesfällen unterschiedlich um. web.de und GMX, zwei der größten in Deutschland, geben die Passwörter nach Vorlage des Erbscheins heraus. Etwas komplizierter ist das Prozedere etwa bei Hotmail von Microsoft. Weil der Server in den USA steht, verlangt das Unternehmen eine E-Mail auf Englisch.

Darin muss stehen, wann der Account eingerichtet und zum letzten Mal benutzt wurde. Außerdem müssen die Angehörigen den Erbschein sowie Kopien ihres eigenen Personalausweises und des Verstorbenen einreichen. Dann kümmert sich in den USA nach Unternehmensangaben ein "Criminal Compliance Team" um die Anfrage. Nach spätestens zwei Monaten bekomme der Antragsteller per Post eine CD oder DVD mit den Daten aus dem Account. Geschlossen wird dieser nur auf ausdrücklichen Wunsch, Hotmail-Passwörter gibt Microsoft nicht heraus.

Erbrechts-Expertin Sachs empfiehlt Internetnutzern: "Um den Erben Probleme bei der Nachlassabwicklung zu ersparen, ist jedem zu raten, zu verfügen, was nach seinem Tod mit dem Nachlass - insbesondere dem digitalen - geschehen soll". Am besten hinterlässt der Nutzer seine Passwörter in einem Umschlag beim Notar, rät Thilo Weichert, der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. Oder er lässt sie direkt in sein Testament aufnehmen. Problematisch ist dieses allerdings, befolgt der Internetnutzer den allgemeinen Rat, seine Passwörter regelmäßig zu ändern.

Internetdienste speichern Passwörter für den Todesfall

Prinzipiell eine Alternative sind Dienste wie Legacy Lockers, Datainherit oder auch Deathswitch. Sie ermöglichen Anwendern, gegen eine Gebühr Passwörter für Web-Netzwerke, E-Mail-Konten oder das Online-Banking bei ihnen zu hinterlegen und eine Vertrauensperson zu nennen. An diese gehen die Informationen im Todesfall.

Weichert rät davon allerdings ab: "Das ist völliger Blödsinn und eine Einladung zu illegalen Machenschaften." Derart sensible Daten sollten Nutzer nicht gesammelt einem Internetdienst überlassen. "Man muss schon sehr viel Vertrauen zu einem solchen Anbieter haben, um so eine Idiotie zu begehen." Außerdem sei es nicht einmal sicher, ob sie "nicht noch vor dem Kunden sterben."

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BeitragThema: Re: Digitaler Nachlass   Sa 21 Nov 2009 - 22:02

Wir haben im Chat ja schon mal scherzhaft darüber diskutiert, dass ich überlege, meine Group testamentarisch mit Passwort zu übergeben. Ich überlege schon manchmal ernsthaft, was mit den Dingen, die ich irgendwo ins Internet gestellt habe passieren würde, wenn ich mal nicht mehr wäre. Vermutlich würden sie einfach so vor sich hin dümpeln.

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BeitragThema: Re: Digitaler Nachlass   So 22 Nov 2009 - 5:38

...oder vom Anbieter geslöscht werden , wenn man beispielsweise einen e-mail account bei MSN früher nicht genutzt hat bekam man doch Anfragen und manchmal war er dann auch einfach weg.
Meinen Web.de Account bezahle ich unter anderem monatlich, wenn die Zahlung wegfällt würden sie das sicher auch bemerken , anmahnen und versuchen Kontakt aufzunehmen...ebenso wohl bei meiner Homepage...
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BeitragThema: Re: Digitaler Nachlass   So 22 Nov 2009 - 8:09

Vielleicht könnte der Gesetzgeber (auch gern EU-weit) sich zu diesem Thema auch mal Gedanken machen, dann wäre man nicht von der "Gnade" des jeweiligen Anbieters, Netzwerkes etc. abhängig - halte ich jedenfalls für sinnvoller, als über die Krümmung einer Gurke Gesetze zu erlassen...
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BeitragThema: Re: Digitaler Nachlass   So 22 Nov 2009 - 9:13

Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. weissnicht
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BeitragThema: Re: Digitaler Nachlass   So 22 Nov 2009 - 10:12

Piece Rose , du hast Recht, bei 'Bezahl-Accounts' wird wohl irgendwann gelöscht, wenn keine Zahlung mehr erfolgt. Aber wie sieht es mit Dingen aus, die ich kostenlos ins Internet gestellt habe? Dieses Forum zum Beispiel? Das einzige was sich hier ändern würde wäre, dass die Kurzadresse nicht mehr funktioniert und das die Group irgendwann mit Werbung angezeigt würde.

Was ist mit Profilen bei Lokalisten, Facebook, Twitter, kostenlose Homepages... und was es noch so alles gibt?

Planesia Rose , ich glaube ein Gesetz würde da nicht viel nützen. Wer soll denn das Internet nach Überbleibseln von Verstorbenen durchsuchen?

Vielleicht sollte es bei Seiten wie Lokalisten, Facebook, Twitter, etc. ein Forumlar geben, was im Falles des Todes zu passieren hat und wer dies melden würde. Ich stelle mir das so vor, dass ich ankreuze "Im Falle meines Todes soll die Seite gelöscht werden" oder "Im Falle meines Todes soll die Seite bestehen bleiben mit dem Vermerkt 'verstorben'" oder oder... Dann noch die namentlich Erwähnung der Person, die mitteilungsberechtig ist. Natürlich müsste dann eine Sterbeurkunde vorgelegt werden.

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