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 "Ehrenmord"

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BeitragThema: "Ehrenmord"   Fr 12 Feb 2010 - 16:27

das Eingangsposting lautete :

Da das Thema sonst untergeht und durchaus diskutabel ist, mach ich hierfür einfach mal eine neue Diskussion auf.
Zuletzt angerissen wurde es ..


Planesina:
"Was ich in meinem posting über das Einkaufsgebaren moslemischer Frauen geschrieben habe, betrifft vor Allem solche, die sich eben nicht so in diese alten Sitten- u. Gebräuche einfügen können oder wollen und dann evtl. eines Tages einem "Ehrenmord" zum Opfer fallen. .."

Piece:
"..hm also das mit dem Ehrenmord gibt es sicherlich, aber kommt das so oft vor? Da wären ja die Herren vond er Polizei mal gefragt was sie da für Erfahrungen mit haben.....ich hab davon immer eher nur in Krimis gehört...aber ob die so häufig vorkommen in Deutschland?
Vielleicht wird auch dies von den Medien sehr ausgeschlachtet...keine Ahnung. wäre mal interessant. ..."
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Mecky



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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   Fr 12 Feb 2010 - 20:20

Waldbaer schrieb:

Zur Erwiderung ..

1. 'Schächten' um 'koscheres' Fleisch zu bekommen ist kein spezielles 'islamisches Thema'. Unsere jüdischen Mitbürger sind ebenfalls auf Schächtung angewiesen.

2. Oki - als ich zum ersten Mal mit dem Thema in Berührung kam, hab ich mich auch ziemlich aufgeregt. Und dann hab ich mich mit dem Thema beschäfftigt. Und nun bin ich der Meinung, dass eine regelgemäß durchgeführte Schächtung (egal ob für jüdische oder islamische Kunden) das Tier weniger belastet als es ein typischer deutscher Schlachthof tut.


Zu 1.
Ich hatte es doch nicht explizit als islamisches Ritual hingestellt, ich hatte von anderen
Religionen geredet.

Zu 2.
Mit Deiner Meinung dazu stimme ich nicht überein.
Du magst ja in Sachen Islam der Fachmann sein aber Deine Sichtweite über Schächtung
ist nicht richtig. Hört sich eher nach angelesenem dahinreden als nach wirklichen wissen an.
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Mecky



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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   Sa 13 Feb 2010 - 5:08

Waldbaer schrieb:
Vorweg .. jeder Mord - ob "Ehren-" oder "Nichtehren-" ist einer zuviel.

Was aber viele Muslime am Thema - zu Recht - stört bzw. wirklich wütend macht:

Wenn ein Muslim seine Schwester, seine Frau, seine Tochter, seine (Ex-)Verlobte oder (Ex-)Freundin aus verletzter Eitelkeit, aus Trotz, aus Rache, zur Vertuschung der eigenen Minderwertigkeitsgefühle oder anderer psychopathischer Gründe ermordet, prangt von allen Tageszeitungen dick "Ehrenmord!"

Wenn ein nichtmuslimischer Deutscher seine Schwester, seine Frau, seine Tochter, seine (Ex-)Verlobte oder (Ex-)Freundin aus verletzter Eitelkeit, aus Trotz, aus Rache, zur Vertuschung der eigenen Minderwertigkeitsgefühle oder anderer psychopathischer Gründe ermordet, wird in der Regel im Lokalteil relativ klein über diese "Familientragodie" berichtet.

Im übrigen .. Gewalt gegen weibliche Familienmitglieder .. die Frauenhäuser in Deutschland sind voll - und ja, ein Teil der schutzsuchenden Frauen sucht dort Schutz vor männlichen muslimischen Verwandten/Ehemännern. Der größte Teil der Frauen versteckt sich jedoch vor "Ehrengewalttaten" nichtmuslimischer Verwandten/Ehemännern.



Das sind doch Totschlagargumente, lässt sich doch für so ziemlich alles zurechtbasteln.

Ehrenmord in fetten Lettern übergroß ist schon okay. Ehrenmörder sind generell Mörder und
meinen richtig gehandelt zu haben. Viele Täter bei deutschen Familientragodien sind einsichtig
und kennen so etwas wie reue und sind nicht zwangsläufig auch Mörder.


Waldbaer schrieb:

Entweder sind es übertrieben hochgepuschte Einzelfälle oder eine latente Gefahr für DIE junge türkische Frau in Deutschland. ICH gehe eindeutig vom 'Entweder' aus.


Kann diese art der Verharmlosung nicht verstehen.

Hier ein Fall der letztens im SternTV lief.

Der Bruder des Täters meinte, sie sei doch nur ein bissel geritzt worden..

http://www.stern.de/tv/sterntv/aylin-korkmaz-ueberlebte-mordversuch-26-messerstiche-fuer-die-ehre-1541906.html
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piece



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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   Sa 13 Feb 2010 - 7:05

Ähm.....
Zitat:
Viele Täter bei deutschen Familientragodien sind einsichtig
und kennen so etwas wie reue und sind nicht zwangsläufig auch Mörder.



...Doch!
Egal aus welchen Gründen jemand seine Familie um die Ecke bringt...wer jemanden vorsätzlich tötet ist ein Mörder.....auch wenn sie danach einsichtig sind und Reue zeigen. Das ist einfach Fakt....sorry bin manchmal etwas Besserwisserisch.......

Aber vielleicht ist der Tatumstand dann ein anderer als bei den sogenannten "Ehrenmorden", wie man an dem interessanten Link von Mouse nachlesen kann....
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Mecky



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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   Sa 13 Feb 2010 - 11:36

piece schrieb:
Ähm.....
Zitat:
Viele Täter bei deutschen Familientragodien sind einsichtig
und kennen so etwas wie reue und sind nicht zwangsläufig auch Mörder.



...Doch!
Egal aus welchen Gründen jemand seine Familie um die Ecke bringt...wer jemanden vorsätzlich tötet ist ein Mörder.....auch wenn sie danach einsichtig sind und Reue zeigen. Das ist einfach Fakt....sorry bin manchmal etwas Besserwisserisch.......



Nicht jede Tat mit Todesfolge geschieht mit Vorsatz = Mord.

Ich habe das so nicht geschrieben!
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piece



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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   Sa 13 Feb 2010 - 14:32

hm...aber wie geschieht dann dann der Mord, wenn beispielsweise ein Familienvater seine ganze Familie um die Ecke bringt...zufällig?Ungeplant?....ist halt so passiert?.....das ist denke ich einfach ein vorsätzlicher Mord, wenn sicherlich psychologisch begründbar, aber tot sind die trotzdem und gestorben aus dessen Hand....

Wir haben ja hier Gesetzteshüter an Bord die uns vielleicht mal eine genaue Erklärung dafür geben könnten....
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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   Sa 13 Feb 2010 - 17:36

Piece Rose , um deine Frage zu beantworten, möchte ich dich mal aus dem Thread 'Todesstrafe' zitieren:

piece schrieb:
Eine Straftat die aufgrund einer psychiatrischen Ausnahmesituation begangen werden sind für die Betroffenen sehr schlimm.
Oft sind das genau die Täter die hinteher jahrelang - wenn nicht lebenslang sehr unter ihrer Tat sehr leiden weil sie dann nachdem sie wieder klar sind erfassen was sie getan haben.
Diese Menschen sind wirklich in dem Moment der Tat nicht schuldig.
Die Straftaten werden in einer Situation begangen wo die Person im Wahn ist, also psychotisch.
....
Okay dann heißt das halt " Totschlag im Affekt", ......das Ergebnis ist leider das Gleiche, denn das Opfer ist tot...und man muß es beweisen das man nicht mit "Hintergedanken" gehandelt hat. Für die Öffentlichkeit ist es leider pauschal oft schlicht ein Mord.

Pauschalieren wollen wir hier ja nicht smile .

_________________
Liebe Grüße
Compumouse
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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   Sa 13 Feb 2010 - 18:12

Halt Halt, da verwechselt Du jetzt was Mouse ...wir reden von Familientragödien wo ja erstmal jemand seine Familie auslöscht...das ist in dem Moment meines Erachtens ein Mord.

Ob der Täter zwingend psychisch krank ist muß man dann ja wohl erst noch feststellen.
Nicht jeder Mörder ist psychisch krank.
Das was du dort zitiert hast trifft zu auf psychisch kranke Straftäter, wo die psychische Erkrankung nachgewiesen ist und das Zitat bezog sich auch auf einen anderen Zusammenhang.
Die Aussage wiederspricht sich ja auch nicht mit meiner Nachfrage. auch in dem von Dir erwähnten Zitat schreibe ich ja das es sich trotzallem um Mord handelt.

Ich will keinesfalls pauschalisieren, ich möchte lediglich feststellen, das es sich zunächst um Mord als Straftatbestand handelt wenn jemand einen anderen umbringt.
Auch wenn der Mörder Reue zeigt und vielleicht einsichtig ist hinterher, erstmal hat er einen Mord begangen im rechtlichen Sinn.
Oder als was bezeichnet man das dann sonst????Diebstahl ist es ja wohl eher nicht....

Das von dir erwähnte Zitat bezog sich auf psychisch kranke Straftäter die nachweislich als schuldunfähig gelten wenn nachgewiesen werden kann das sie die Tat in einer psychischen Ausnahmesituation begangen haben, was zum Beispiel eine akute Psychose wäre,,,wo z.B: Stimmen den Befehl gaben jemanden umzubringen etc.
Auch diese Mörder- auch wenn bei der Tat schuldunfähig- werden nicht auf freiem Fuß gelassen übrigens, sie landen in der forensischen Psychiatrie wo sie auch weggesperrt sind und nebenbei psychiatrisch behandelt werden.

Es gibt sicherlich auch den Mord im Affekt, das ist dann ein spontaner Mord ohne gezielte Planung, aber dennoch ist die Tötung eines Menschen doch wohl erstmal ein Mord...

Daher meine Bitte an das Fachpesonal der Group uns Laien doch bitte mal den Tatbestand was ein Mord ist und was nicht genauer zu erläutern.

Was dann ein "Ehrenmord" ist, oder eine "Familientragödie", dass ist meines Erachtens nicht der Tatbestand der Tötung, sondern de Hintergrund bzw der Auslöser für die Tötung .

Aber vielleicht ist das ja auch völlig anders, daher die Bitte um genaue Erläuterung, da ich Mecky da in der Aussage wiederspreche, das jemand kein Mörder ist wenn er Reue zeigt und einsichtig ist.
PC
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Mecky



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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   So 14 Feb 2010 - 10:56

Hallo piece,

ich bin am rätseln warum Du mir meine Worte wiederholt verdrehst. Ist das ne art von
Dir mir zu sagen das Du mit mir reden möchtest? Das kannst auch direkt sagen…. Rose

Reue und Einsichtigkeit, wenn dieses dann vorhanden ist, macht aus einem Mörder,
wenn es Mord war, keinen guten Mörder!!
Nicht jede Tötung eines Menschen ist Mord! Wenn ich jemanden im Eifer eines Kampfes
z. B. schupsen würde, der dann unglücklich mit seinem Kopf aufschlägt und dadurch
stirbt, dann ist das kein Mord!

Ehrenmörder sind aber generell vorsätzliche Mörder!
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Linda



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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   So 14 Feb 2010 - 11:31

Hallo Mecky,

die Tötung eines Menschen ohne Vorsatz (also vorhergehende Planung), aus einer bestimmten Situation heraus und zeitnah zu dieser, ist so weit ich weiß eine Tötung im Affekt und wird wohl rechtlich als "Totschlag" bezeichnet. Ob sich der Totschlag aber allein aus dieser Erklärung definiert, kann ich allerdings nicht genau sagen.

Meines Wissens spielen Dinge wie Reue und Einsicht und auch psychische Störungen aber keine Rolle zwischen der Unterscheidung von Mord und Totschlag oder auch Ehrenmord. Das wären im Höchstfall mildernde Umstände, wenn überhaupt.

Linda
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Linda



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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   So 14 Feb 2010 - 11:40

Im Grunde gibt es bei einem Ehrenmord immer mehrere Täter, den Ausführenden und die Planer (das planen eines Mordes wird wohl ähnlich geahndet wie Mord), sowie die Mitwisser und Zeugen des Verbrechens. Das Motiv ist nicht persönliche Bereicherung und Vorteilnahme für den Täter wie bei vielen anderen Morden, sondern immer die augenscheinlich verletzte Familienehre.
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Aqualis



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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   So 14 Feb 2010 - 11:42

§ 211 StGB legt die Mordmerkmale exact fest. Demnach ist ein Mörder, wer einen anderen

• aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder sonstigen niederen Beweggründen (dazu zählt z. B. Rache);
• heimtückisch (z. B. im Schlaf oder von hinten, jedenfalls, wenn das Opfer keinen Angriff auf sein Leben befürchten muß und arg-/wehrlos ist), grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
• um eine andere Straftat zu ermöglichen (z. B. den Kassierer einer Bank erschießen, um an die bereits offene Kasse zu kommen) oder zu verdecken (z. B. die vergewaltigte Frau erwürgen, damit sie ihn nicht anzeigen kann),

tötet. Es müssen nicht immer alle Mordmerkmale vorhanden sein, um wegen Mordes verurteilt zu werden.

Trifft keines der Merkmale zu, wird man nach § 213 StGB wegen Totschlags verurteilt, wobei hier ggf. auch auf minder schweren Fall (§ 213 StGB) erkannt werden kann (Tötung im Affekt).
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piece



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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   So 14 Feb 2010 - 14:47

Hallo Mecky,
das kann ich jetzt nicht so ganz nachvollziehn wieso ich da was verdreht haben soll.
Ich möchte ferner drauf hinwiesen das meine Antworten nichts mit deiner Person ansich zu tun haben, oder dich gar angreifen sollen, es geht mir lediglich um den Inhalt deiner Antwort, der ich so nicht zustimmen konnte.
Ich gehe mal davon aus das es sich wohl um Misverständisse handelt die aufgrun der schriftlichen Diskussion entstehen.
Offenbar fühlen sich leider immer wieder Leute durch mich angegriffen, wobei ich wirklich um Sachlichkeit bemüht bin, vielleicht habt Ihr recht und ich sollte wirklich einfach mal die Klappe halten
Keine Ahnung wieso du das jetzt so persönlich nimmst, ich habe absolut kein Problem mit Dir, ich kenne dich ja nichtmal.
ich zitiere dich jetzt mal um diese Sache endgültig aufzuklären und es tut mir leid das du den Einruck hast dich hätte es irgendwie auf dich wiederholt???? abgesehen:

Zitat:
Ehrenmörder sind generell Mörder und
meinen richtig gehandelt zu haben. Viele Täter bei deutschen Familientragodien sind einsichtig
und kennen so etwas wie reue und sind nicht zwangsläufig auch Mörder


Dort schreibst du doch ganz klar, wenn jemand reumütig ist dann ist er nicht zwangsläufig ein Mörder.
Dem stimme ich einfach nicht zu und das habe ich versucht zu begründen.
Warscheinlich bin ich nicht in der Lage das deutlich auszudrücken....ich gebs nach diesem Versuch dann auch auf

Bei Familientragödien wo Jemand seine Familie auslöscht - und darum ging es in dem Posting von Waldbär- hat derjenige nicht einfach einen geschupst und der ist dann zufällig gestorben dabei, das denke ich wird schon auch so umgesetzt sein wie geplant...
Und eine geplante Tötung ist ein Mord.
Zustimmen tue ich dir da nur insoweit, als das die Beweggründe für die Tötung unterschiedlicher Natur sind.

Es geht mir lediglich um eine Klarstellung um was es sich handelt.
Ein "Ehrenmord" ist meiner Ansicht nach genauso geplant wie manche "Familientragödie" wo Jemand z.b. aus Eifersucht seine Familie auslöscht.
ich habe auch keinen Zweifel daran das Ehrenmörder grundsätzlich vorsätzlich morden,aber ich denke das eben auch sogenannte "Familientrgödien" oft geplante Morde sind...wie gesagt -nur aus anderen Gründen....

Ich habe auch in meiner Antwort deutlich gemacht das ich unterscheide zwischen Totschlag im Affekt- also ungeplanter Tötung- so wie du das nun beschreibst und einem Mord....das kam bei deinem ersten Posting (siehe das obige Zitat) so nicht deutlich für mich raus.

Aber letztlich hat ja Aqualis das nun direkt durch das Gesetzteszitat geklärt.
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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   So 14 Feb 2010 - 15:05

Uiuiui.... hier ist ja so einiges gepostet worden. Leider fehlte mir bislang
die Zeit um hier wieder einzusteigen. Aber ich will meinen Senf dazugeben,
vielleicht bereits geschriebenes ergänzen.

@ Waldbär

Du meinst die Aussagen des Eingangspostings wären widersprüchlich. Das
mag so scheinen, liegt aber daran das man dieses Thema differenziert
betrachten muss. Man darf es nicht hochpushen weil Ehrenmorde glücklicherweise
sehr selten sind, andererseits darf man es nicht herunterspielen weil die Gefahr
stets latent vorhanden ist.

@ Piece

Deine "völkische" Rechtsauffassung in allen Ehren. Sie deckt sich aber nicht mit
dem was so im StGB steht.
Wenn einer dur die Hand eines anderen getötet wird ist da nicht zwingend ein
Mord. Selbst wenn wir mal die Fahrlässigkeit beiseite lassen dann gibts auch noch
die Körperverletzung mit Todesfolge, den Totschlag usw..

Ein "echter" Ehrenmord ist allerdings vom Grundsatz her immer ein echter Mord, es
sei denn ein Gericht kommt zu der Auffassung das die ----> niederen Beweggründe
fehlen.

Was ist denn der Ehrenmord?

Grundsätzlich ordnet der Baba (Vater) die Tötung an. Die anderen Bestrafungsmittel
des Koran, z.B. Hausarrest oder Verbannung aus der Familie haben nicht gefruchtet
oder scheinen für die begangene Verfehlung nicht angemessen.
Der Baba wird den Mord nicht selber ausführen, weil er als Oberhaupt des Familienclans
zu wichtig ist um in den Knast zu wandern. Mit der Durchführung werden die nächsten
männlichen Verwandten, also die Söhne oder der Bruder des Vaters beauftragt.
Diese müssen die Tat nicht zwingend ausführen, gerne werden (männliche) Verwandte
mit der Ausführung betraut die keine Sorge vor der deutschen Justiz haben müssen.
Also Personen unter 14 Jahren oder solche die sich nach der Tat (wieder) ins Ausland
absetzen können.

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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   So 14 Feb 2010 - 15:08

Aqualis schrieb:

Es müssen nicht immer alle Mordmerkmale vorhanden sein, um wegen Mordes verurteilt zu werden.

Trifft keines der Merkmale zu, wird man nach § 213 StGB wegen Totschlags verurteilt, wobei hier ggf. auch auf minder schweren Fall (§ 213 StGB) erkannt werden kann (Tötung im Affekt).


Ebbes.. drum, wenn nicht alle Merkmale zutreffen wird man auch nicht wegen Mord verurteilt. Also
ist diese Aussage nicht richtig nein .

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BeitragThema: Re: "Ehrenmord"   So 14 Feb 2010 - 15:10

Puh..okay, hab ich auch noch völkische Ansichten, was immer damit genau gemeint ist, Mit "völkisch" verbinde ich immer rigendwie "rechtsradikales" und davon möchte ich mich bitte deutlichst distanzieren........

Mir war doch letztlich nur wichtig deutlich zu machen...und so steht es doch wie ich lese im Gesetz.
wenn jemand einen Anderen vorsätzlich und geplant um die Ecke bringt ist das Mord......oder stimmt das so nicht?

Ja, ein Ehrenmord ist geplant und ein Mord, das sehe ich auch so.

....und wenn Jemand beschließt seine Familie geplant um die Ecke zu bringen, weil er es z.B. nicht aushält das sie sich von ihm getrennt hat...das ist dann kein Mord oder wie?
....
Ich geb`s auf.....aber danke für die ganzen Erläuterungen....offenbar ist das zu hoch für mich.

PC
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