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 Gema-Gebühren für Kindergarten

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WhiteCat



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BeitragThema: Gema-Gebühren für Kindergarten   Do 4 März 2010 - 9:44

Habe vorhin im Fernsehen gesehen, das ein Kindergarten an die GEMA um die 23€ bezahlen muss, weil die Kinder ein Weihnachtslied auf einer Basarveranstaltung gesungen haben. Leider habe ich nicht alles gesehen - aber kann das sein? Ich meine, wenn ich mir überlege wie oft mein Nachwuchs im Kindergarten, in der Schule oder im Internat - auf irgendwelchen Veranstaltungen - etwas singt, müssten da überall Gema-Gebühren bezahlt werden?
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Mecky



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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Do 4 März 2010 - 10:14

Auf Musik- & Liedgut das bei öffentlichen Veranstaltungen aufgeführt wird, kann die Gema
ihre Ansprüche geltend machen. Daraus werden dann Komponisten- Texter bezahlt und
natürlich die Organisation Gema selbst. Es gibt aber auch Gemafreies Musik- und Liedgut.

Nicht Gemagebührenpflichtig wäre Musik & Liedgut wo die Urheber oder deren Nachfahren
keinen Anspruch mehr haben, weil sie schon lange nicht mehr unter den lebenden sind.

Auch Musikuntermalung auf Internetseiten sind Gemapflichtig wenn dieses Liedgut in
die Gemapflicht fällt.

Strenggenomen wäre es schon Gemapflichtig wenn jemand besoffen am Tresen den anderen
Gästen des Hauses Gemapflichtige Trinklieder vorlallt.
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Jebie



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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Do 4 März 2010 - 11:16

Mecky schrieb:

Strenggenomen wäre es schon Gemapflichtig wenn jemand besoffen am Tresen den anderen
Gästen des Hauses Gemapflichtige Trinklieder vorlallt.


lachen gut
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http://www.gidf.de/
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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Do 4 März 2010 - 11:20

Jebie schrieb:
Mecky schrieb:

Strenggenomen wäre es schon Gemapflichtig wenn jemand besoffen am Tresen den anderen
Gästen des Hauses Gemapflichtige Trinklieder vorlallt.


lachen gut


nur, wenn der Gastwirt damit Werbung macht .. oder derjenige welcher anschließend mit dem Hut vherumgeht .. lachen
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Mecky



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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Do 4 März 2010 - 11:41

Waldbaer schrieb:
Jebie schrieb:
Mecky schrieb:

Strenggenomen wäre es schon Gemapflichtig wenn jemand besoffen am Tresen den anderen
Gästen des Hauses Gemapflichtige Trinklieder vorlallt.


lachen gut


nur, wenn der Gastwirt damit Werbung macht .. oder derjenige welcher anschließend mit dem Hut vherumgeht .. lachen


Äääähm, auch wenn es sich witzig abhört ist das ist kein Witz. Und das unabhängig von Werbung oder Huteinnahmen.. ja
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Jebie



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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Do 4 März 2010 - 11:52

Gut. Aber macht man als lallender Versuchssänger nicht auch einbischen Werbung für den Orginalinterpreten.
Also mir geht es so, ich möchte schon manche Lieder im Orginal haben.
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Planesia2



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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Do 4 März 2010 - 15:02

Ach ja, die Deutschen haben wirklich ECHTE Probleme lachen
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Compumouse
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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Do 4 März 2010 - 18:58

WhiteCat Rose , diesen Bericht habe ich neulich auch gesehen. Da war dann ein Reporter sogar noch bei dem verantwortlichen Gema-Mitarbeiter und hat ihn befragt, ob es sein Ernst ist, von Kindergartenkinder Gema-Gebühren zu fordern. Er hat nur lapidar geantwortet, dass es rechtens sei.

_________________
Liebe Grüße
Compumouse
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Aqualis



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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Do 4 März 2010 - 19:01

WhiteCat schrieb:
Habe vorhin im Fernsehen gesehen, das ein Kindergarten an die GEMA um die 23€ bezahlen muss, weil die Kinder ein Weihnachtslied auf einer Basarveranstaltung gesungen haben. Leider habe ich nicht alles gesehen - aber kann das sein? Ich meine, wenn ich mir überlege wie oft mein Nachwuchs im Kindergarten, in der Schule oder im Internat - auf irgendwelchen Veranstaltungen - etwas singt, müssten da überall Gema-Gebühren bezahlt werden?



GEMA muss nur für Musiktitel abgedrückt werden, deren Urheber (selbst oder ihre Erben) dem GEMA-Verein (natürlich gebührenpflichtig) angeschlossen sind. Inwiefern nun das Weihnachtslied der Kinder von der GEMA bezahlt werden muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Sinnigerweise muss sich nämlich der GEMA-Zahler mit dem Urheber (oder dessen Erben) in Verbindung setzen und nachfragen, ob der Urheber den Titel bei der GEMA zum Einzug angemeldet hat.
Ansonsten gilt: Bei Privatfeiern aller Art fallen keine GEMA-Gebühren an. Alles was nach Kommerz müffelt muss/kann GEMA-Gebühren abdrücken, wobei keine Bringepflicht besteht Ideae .
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Mecky



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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Do 4 März 2010 - 20:01

Aqualis schrieb:
WhiteCat schrieb:
Habe vorhin im Fernsehen gesehen, das ein Kindergarten an die GEMA um die 23€ bezahlen muss, weil die Kinder ein Weihnachtslied auf einer Basarveranstaltung gesungen haben. Leider habe ich nicht alles gesehen - aber kann das sein? Ich meine, wenn ich mir überlege wie oft mein Nachwuchs im Kindergarten, in der Schule oder im Internat - auf irgendwelchen Veranstaltungen - etwas singt, müssten da überall Gema-Gebühren bezahlt werden?



GEMA muss nur für Musiktitel abgedrückt werden, deren Urheber (selbst oder ihre Erben) dem GEMA-Verein (natürlich gebührenpflichtig) angeschlossen sind. Inwiefern nun das Weihnachtslied der Kinder von der GEMA bezahlt werden muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Sinnigerweise muss sich nämlich der GEMA-Zahler mit dem Urheber (oder dessen Erben) in Verbindung setzen und nachfragen, ob der Urheber den Titel bei der GEMA zum Einzug angemeldet hat.
Ansonsten gilt: Bei Privatfeiern aller Art fallen keine GEMA-Gebühren an. Alles was nach Kommerz müffelt muss/kann GEMA-Gebühren abdrücken, wobei keine Bringepflicht besteht Ideae .


Ups, wo haste die Info her Aqualis? Das ist so nicht korrekt!


Der Veranstalter hat seine Veranstaltung bei der Gema vor einer Veranstaltung anzumelden!
Anhand einer Gemaliste die der Veranstalter mit Musiktiteln & Urhebern auszufüllen hat,
überprüft die Gema ob Gemagebühren erhoben werden oder nicht.

Das so auf die schnelle aus meinen Erfahrungen, schreibe mir oft genug die Finger
wund beim Listen ausfüllen für diesen Verein, denn oft und gerne übergeben die
Veranstalter diese Aufgabe an die armen Mucker.

Hier ein paar Auszüger der Gemaseite, wer Zeit und Lust hat kann ja den kompletten
Kram dort durchlesen.
http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/presse/Publikationen/Kundenbroschuere/gema_kundenbroschuere_ad.pdf

Kommt jemand seiner Anmeldepflicht jedoch nicht oder zu spät nach, hat die GEMA
grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch. Nach ständiger Rechtsprechung ist
dies das Doppelte des Normalvergütungssatzes.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob in Ihrem Fall überhaupt ein Vergütungsanspruch
besteht, sollten Sie ebenfalls rechtzeitig mit Ihrem GEMA-Berater sprechen. Aber
auch wenn Sie absolut sicher sind, dass Sie kein urheberrechtlich geschütztes
Repertoire nutzen, sollten Sie dies der GEMA unter Nennung der Titel der Werke,
Namen der Komponisten, Textdichter, Bearbeiter und Musikverleger mitteilen. So
ersparen Sie sich und der GEMA unnötige Rückfragen und vermeiden Missverständnisse.
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WhiteCat



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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Fr 5 März 2010 - 6:04

@ Mecky

Ich habe jetzt mal das PDF angefangen zu lesen, und da steht:

Aufführungen sind persönliche Auftritte von Berufsmusikern, aber auch
Hobbymusikern (z. B. in Konzertsälen und Gaststätten oder bei Vereinsfesten).


Das bedeutet für mich aber, das da doch etwas Interpretationsspielraum ist. Denn immerhin muss man ja bei ein paar singenden Kindern nicht gleich von Hobbymusikern reden. Allerdings werde ich da mal bei nächster Gelegenheit in unserer Schule nachfragen, denn immerhin singen da auch regelmäßig Schüler und Lehrer auf den verschiedenen Festen (und das Sommerfest sollte dann ja dem Umfang eines Vereinsfestes entsprechen).


Bin ich zufrieden, das ich maximum unter der Dusche singe, und das so falsch, das wahrscheinlich niemand erkennt, ob es sich um ein Gemapflichtiges Lied handelt oder nicht. Pfeif
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Mecky



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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Fr 5 März 2010 - 9:06

WhiteCat schrieb:
@ Mecky

Ich habe jetzt mal das PDF angefangen zu lesen, und da steht:

Aufführungen sind persönliche Auftritte von Berufsmusikern, aber auch
Hobbymusikern (z. B. in Konzertsälen und Gaststätten oder bei Vereinsfesten).


Das bedeutet für mich aber, das da doch etwas Interpretationsspielraum ist. Denn immerhin muss man ja bei ein paar singenden Kindern nicht gleich von Hobbymusikern reden. Allerdings werde ich da mal bei nächster Gelegenheit in unserer Schule nachfragen, denn immerhin singen da auch regelmäßig Schüler und Lehrer auf den verschiedenen Festen (und das Sommerfest sollte dann ja dem Umfang eines Vereinsfestes entsprechen).


Hallo WhiteCat,

es geht ja nicht darum wer etwas durch Gesang- oder Instrumental aufführt, es geht darum
das es aufgeführt wird / wurde!

Der GEMA traue ich sogar zu, das die Gebühren erheben würden, wenn ein Kanarienvogel
auf einer öffentlichen Veranstaltung ein Gemapflichtiges Lied trillern würde…. Stirn_klatsch (blos keine schlafende Hunde wecken)
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Aqualis



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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Fr 5 März 2010 - 10:21

Mecky schrieb:
Aqualis schrieb:
WhiteCat schrieb:
Habe vorhin im Fernsehen gesehen, das ein Kindergarten an die GEMA um die 23€ bezahlen muss, weil die Kinder ein Weihnachtslied auf einer Basarveranstaltung gesungen haben. Leider habe ich nicht alles gesehen - aber kann das sein? Ich meine, wenn ich mir überlege wie oft mein Nachwuchs im Kindergarten, in der Schule oder im Internat - auf irgendwelchen Veranstaltungen - etwas singt, müssten da überall Gema-Gebühren bezahlt werden?



GEMA muss nur für Musiktitel abgedrückt werden, deren Urheber (selbst oder ihre Erben) dem GEMA-Verein (natürlich gebührenpflichtig) angeschlossen sind. Inwiefern nun das Weihnachtslied der Kinder von der GEMA bezahlt werden muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Sinnigerweise muss sich nämlich der GEMA-Zahler mit dem Urheber (oder dessen Erben) in Verbindung setzen und nachfragen, ob der Urheber den Titel bei der GEMA zum Einzug angemeldet hat.
Ansonsten gilt: Bei Privatfeiern aller Art fallen keine GEMA-Gebühren an. Alles was nach Kommerz müffelt muss/kann GEMA-Gebühren abdrücken, wobei keine Bringepflicht besteht Ideae .


Ups, wo haste die Info her Aqualis? Das ist so nicht korrekt!


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Von einem GEMA-Forum Cat ...und einem Verein, der GEMA-freie Musiktitel anbietet (damit der Veranstalter keine GEMA-Gebühren abdrücken muss). Es ist also durchaus möglich/wahrscheinlich, dass ich juristisch völlig daneben lag. Sorry weißer Stubentiger. Kaffee
Übrigens gebe ich heute abend im Bad ein kommerzielles Konzert für zwei Katzen und eine GEMA-Gebühreneintreiberin zunge ....
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digame



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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Fr 5 März 2010 - 10:48

Aqualis schrieb:
Mecky schrieb:
Aqualis schrieb:
WhiteCat schrieb:
Habe vorhin im Fernsehen gesehen, das ein Kindergarten an die GEMA um die 23€ bezahlen muss, weil die Kinder ein Weihnachtslied auf einer Basarveranstaltung gesungen haben. Leider habe ich nicht alles gesehen - aber kann das sein? Ich meine, wenn ich mir überlege wie oft mein Nachwuchs im Kindergarten, in der Schule oder im Internat - auf irgendwelchen Veranstaltungen - etwas singt, müssten da überall Gema-Gebühren bezahlt werden?



GEMA muss nur für Musiktitel abgedrückt werden, deren Urheber (selbst oder ihre Erben) dem GEMA-Verein (natürlich gebührenpflichtig) angeschlossen sind. Inwiefern nun das Weihnachtslied der Kinder von der GEMA bezahlt werden muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Sinnigerweise muss sich nämlich der GEMA-Zahler mit dem Urheber (oder dessen Erben) in Verbindung setzen und nachfragen, ob der Urheber den Titel bei der GEMA zum Einzug angemeldet hat.
Ansonsten gilt: Bei Privatfeiern aller Art fallen keine GEMA-Gebühren an. Alles was nach Kommerz müffelt muss/kann GEMA-Gebühren abdrücken, wobei keine Bringepflicht besteht Ideae .


Ups, wo haste die Info her Aqualis? Das ist so nicht korrekt!


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Von einem GEMA-Forum Cat ...und einem Verein, der GEMA-freie Musiktitel anbietet (damit der Veranstalter keine GEMA-Gebühren abdrücken muss). Es ist also durchaus möglich/wahrscheinlich, dass ich juristisch völlig daneben lag. Sorry weißer Stubentiger. Kaffee
Übrigens gebe ich heute abend im Bad ein kommerzielles Konzert für zwei Katzen und eine GEMA-Gebühreneintreiberin zunge ....


Kater machen i.d.R. des nächtens ihre eigenen Konzerte - auf Garagendächern u.ä.

Ob dabei Gema-Gebühren anfallen ist mir aber auch nicht bekannt.
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Aqualis



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BeitragThema: Re: Gema-Gebühren für Kindergarten   Fr 5 März 2010 - 11:26

Kater machen i.d.R. des nächtens ihre eigenen Konzerte - auf Garagendächern u.ä.

Ob dabei Gema-Gebühren anfallen ist mir aber auch nicht bekannt.


GEMA hin oder her; potente Kater sind nicht blöd und geben nur vor mauzendem Publikum Konzerte. zunge
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